Wettkampfrichtlinien
BekleidungDer Wassersport-Club Kloten geht an den Wettkämpfen als ein Team. Wir bitten alle Mitglieder, die WSCK-Ausrüstung zu tragen.
Das T-Shirt und die Badekappe sind obligatorisch.
Bei Siegerehrungen Trainer und/ oder T-Shirt anziehen.
Anmeldungen
Alle Schwimmer, die für einen Wettkampf aufgeboten werden, erhalten per E-Mail die Ausschreibung für den betreffenden Wettkampf. In der Ausschreibung sind die wichtigsten Wettkampfinformationen enthalten. Mit dem Anmeldeformular muss sich der Schwimmer bis zum angegebenen Termin per Email an schwimmen@wsck.ch anmelden oder abmelden. Einige Tage vor dem Wettkampf folgt per Email das Aufgebot mit den genauen Angaben. Die zu schwimmenden Disziplinen werden vom Trainer bestimmt und allenfalls noch direkt mit den Schwimmern besprochen.
Einige Wettkämpfe sind obligatorisch. Diese werden im Jahresprogramm aufgeführt.
Verantwortlichkeit
Die Trainer sind von Anfang (Abfahrt in Kloten) bis zum Wettkampfende, resp. Rückfahrt, für das ganze Team verantwortlich. Während des Wettkampfes sind die Trainer die Bezugspersonen für die Schwimmer. Allfällige Wünsche von Eltern müssen direkt mit den Trainern besprochen werden.
Fahrgemeinschaften
Alle Eltern sind verpflichtet, an Fahrgemeinschaften teilzunehmen.
Eine eigene Anfahrt oder Rückfahrt ist möglich, doch muss dies mit den Trainern abgesprochen werden. Die Trainer sollten grundsätzlich nicht selbst fahren. Sie sind mit dem Wettkampf und die Betreuung der Schwimmer gefordert.
Richtereinsätze bei Wettkämpfen
Bei externen Wettkämpfen kann der Organisator verlangen, dass die teilnehmenden Vereine Richter stellen, gemäss der Anzahl Schwimmerinnen oder Schwimmer.
Alle Eltern sind verpflichtet, ein oder mehrere Einsätze pro Jahr zu leisten, gemäss der Teilnahme des eigenen Kindes.
Absenzen
Wenn ein Schwimmer einem Wettkampf fernbleibt, wird ihm das Startgeld für die vorgesehenen Starts sowie einen Unkostenbeitrag von CHF 20 in Rechnung gestellt.
Fernbleiben infolge Krankheit
Bei Krankheit werden das Startgeld und der Unkostenbeitrag erlassen, wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.